Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines:
Unseren Verkäufen und Lieferungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Bestimmungen - aus welchen Gründen immer - nicht wirksam sind. Sie gelten auch für alle weiteren mit uns geschlossenen Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde und solange wir keine neuen Geschäftsbedingungen aufstellen oder die nunmehr zugrunde gelegten Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerrufen. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen verpflichten uns nur dann, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich ausgehandelt und schriftlich bestätigt werden. Sonst sind allfällige Geschäftsbedingungen des Bestellers selbst dann für uns unverbindlich, wenn dieser darauf Bezug genommen hat und wir im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben. Uns etwa zugegangene Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt ist. Änderungen unserer Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform.

2. Preise und Zahlungsbedingungen:
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, netto, zuzüglich Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Unsere Preise gelten ab Werk oder Lager des Lieferers, ausschließlich Verpackung und Fracht. Die Preise sind insofern freibleibend, als sie von der Höhe der Gestehungskosten abhängig sind. Erfahren sie bis zur Lieferung Änderungen, so sind wir zur Preisberichtigung berechtigt. Mangels abweichender Vereinbarungen gewähren wir 2 % Skonto bei Vorauszahlung oder Nachnahme, sonst hat die Zahlung spätestens nach 8 Tagen netto zu erfolgen. Sämtliche Zahlungen sind in vereinbarter Währung aus¬schließlich an uns zu leisten. Wird gegen unsere Rechnung nicht binnen 2 Wochen ab Ausstellungsdatum kein begründeter schriftlicher Einspruch erhoben gilt sie jedenfalls als vom Besteller anerkannt. Sofern unsere Leistungen auch in Teilleistungen erfolgen sind wir auch berechtigt Teilabrechnungen vorzunehmen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung oder der Einziehung trägt der Besteller. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet, ohne dass es der In-Verzug-Setzung bedarf. Im Falle des -wenn auch unverschuldeten- Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen und gewährte Preisnachlässe außer Kraft. Zahlungen des Bestellers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir weiter berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. 2 nicht.

3. Lieferfrist:
Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch frühestens erst nach Klärung aller technischen, kaufmännischen und finanziellen Belange, Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung, zu laufen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Bei Lieferung mit Montage bei Beendigung derselben, spätestens aber drei Monate nach dem Zeitpunkt, an dem der Liefergegenstand am Bestimmungsort eingelangt ist. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, gleich viel, ob sie in unseren Betriebsräumlichkeiten oder bei Unterlieferern eingetreten sind. Wird der ursprüngliche Versandwunsch des Bestellers von diesem verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch ein halbes Prozent des Rechnungsbetrages, für jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist neu zu beliefern. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflicht des Bestellers voraus. Für von uns bereitgestellte Abbildungen, Zeichnung oder sonstige Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor. der Besteller erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Derartige Unterlagen haben jeweils nur beschreibenden Charakter, entscheidend sind die Angaben und Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbestätigung.

4. Paketversand: 

Für den Paketversand nutzen wir für Sie den GLS FlexDeliveryService. Sie sind damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse von uns an den Paketdienstleister übermittelt wird und von diesem im Rahmen der Paketzustellung genutzt werden darf.

Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie von GLS eine E-Mail über den bevorstehenden Liefertermin. Nun haben Sie online die Möglichkeit, die Paketzustellung an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Folgende Zustelloptionen stehen Ihnen zur Verfügung:   

- Zustellung an einem bestimmten Datum
- Zustellung an eine neue Adresse
- Zustellung in einen GLS PaketShop
- Selbstabholung im GLS Depot
- Erteilen einer Abstellerlaubnis 

Die Einwilligung für den GLS FlexDeliveryService kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle des Widerrufs keine Möglichkeit mehr haben werden, direkt Einfluss auf die Zustellung der im Versand befindlichen Pakete zu nehmen. Einen etwaigen Widerruf senden Sie bitte an folgende Adresse: bestellung@geoplast.com

5. Gefahrenübergang, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung:
5.1. Die Gefahr geht selbst bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Werkes auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5.2. Wir leisten Gewähr für die in der Auftragsbestätigung festgelegte Qualität. Geringe, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen der Lieferung, z. B. in Bezug auf Gewicht, Qualität, Farbe, etc. gelten nicht als Mangel. Ferner behalten wir uns Änderungen oder Verbesserungen der Erzeugnisse, die sich durch neue Erfahrungen und Erkenntnisse ergeben können, ausdrücklich vor. Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt 6 Monate, für unbewegliche 12 Monate ab Lieferung oder Leistung.
5.3. Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Empfang bzw. Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Leistung, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Gefahrenübergang schriftlich geltend gemacht werden. Die Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn sich der Zustand der Waren oder Leistungen nach Gefahrenübergang geändert hat.
5.4. Mängel eines Teiles einer Lieferung oder Leistung berechtigen den Kunden nicht zur Zurückweisung der ganzen Lieferung oder Leistung.
5.5. Im Falle der berechtigten Mängelrüge sind wir unter Ausschluss des Wahlrechtes des Bestellers nach eigener Wahl, sowohl bei Vorliegen eines Kauf- als auch eines Werkvertrages berechtigt, entweder gegen Rückgabe der mangelhaften Ware eine mangelfreie zu liefern, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis rückzuerstatten, innerhalb angemessener Frist eine Verbesserung oder den Nachtrag des Fehlenden zu bewirken oder unter Aufrechterhaltung des Vertrages den Minderwert der Ware zu vergüten; sonstige weitergehendere Ansprüche des Bestellers bestehen nicht. Die Erhebung einer Mängelrüge entbindet den Besteller nicht von der Zahlungsverpflichtung und es erlöschen die Gewährleistungspflichten unsererseits bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung, bzw. entsprechender Vereinbarungen durch den Besteller. Der Besteller akzeptiert die von uns üblichen Gewährleistungs- und Austauschtarifsätze.
5.6. Neben dieser Gewährleistung haften wir für keine wie immer gearteten, bei der Übernahme der Lieferung (des Werkes) erkennbaren oder erst künftig entstehenden Schäden, es sei denn, dass diese vorsätzlich verursacht wurden. Insbesondere ist der Ersatz von Schäden, die an einer vom Liefergegenstand verschiedenen Sache in weiterer Folge aufgrund von Beschädigungen dieser Sache entstehen, ausgeschlossen.
5.7. Der Besteller hat in jedem Fall alles vorzukehren, um einen allfälligen Schaden zu vermeiden oder zu mindern, vorausgesetzt, dass ihm dadurch keine unzumutbaren Kosten oder Nachteile entstehen.
5.8. Der Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist generell der Sitz unseres Unternehmens in Österreich. In Einzelfällen und nach dem Maß der kostengünstigsten Form ist es uns frei gestellt, berechtigte Gewährleistungsansprüche auch am Ort oder Land des Bestellers zu erfüllen. Daraus kann kein Anspruch auf Verlagerung des generellen Erfüllungsortes abgeleitet werden. Ausgeschlossen ist jedenfalls der Anspruch auf Erfüllung der Gewährleistung an Orten, die nicht der generelle Erfüllungsort unserer Leistung oder in erwähnten Einzelfällen das jeweilige Landes des Bestellers sind.
5.9. Eigenmächtiges Nacharbeiten oder unsachgemäße Be¬handlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schä¬den ist der Besteller berechtigt, nach vorheriger Mittei¬lung an den Lieferer und dessen Zustimmung nachzubessern und dafür Ersatz der angemessen Kosten zu verlangen
5.10. Die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz wird für Sachschäden ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller ist Verbraucher im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd Produkthaftungsgesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte wiest nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.
5.11. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls 5 Jahre nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

6. Recht des Bestellers auf Rücktritt:
Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns eingeräumte angemessene Nachfrist zur Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtungen fruchtlos haben
verstreichen lassen oder wenn wir die Gewährleistung im Hinblick auf einen uns nachgewiesenen Mangel verweigern.

7. Recht des Lieferanten auf Rücktritt:
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dies nach Kenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war. Wird uns nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Besteller bekannt, dass dessen Vermögenslage sich ungünstig entwickelt hat und somit berechtigte Annahme besteht, dass er zur vereinbarungsgemäßen Erfüllung seiner Vertragspflichten nicht oder nicht sogleich in der Lage ist, können wir Vorauskasse oder Sicherungen im Wert der Lieferung verlangen. Erfüllt der Besteller diese Forderungen nicht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Besteller - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Besteller verpflichtet, nach unserer Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

8. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand, einschließlich des verlängerten Eigentumsvorbehaltes, sofern dieses Recht nach den Gesetzen des betreffen¬den Landes besteht, bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller die Versicherung - zu deren Abschluss er sich verpflichtet - nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller tritt alle eventuellen Versicherungsansprüche daraus an uns ab. Der Besteller ist berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in seinem normalen Geschäftsbetrieb und im Rahmen ordentlicher Geschäftsführung zu verfügen. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung unsererseits erlaubt. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten und zu veräußern. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits hiermit seine Kaufpreisforderungen gegen seinem Käufer/Abnehmer gegebenenfalls auch in Höhe unserer Miteigentumsanteiles - zur Sicherung - an uns ab und verpflichtet sich seinerseits, uns unverzüglich Name und Anschrift des Zweitkäufers, sowie Bestand und Höhe der erst im Weiterverkauf resultierenden Forderung bekannt zugeben, andererseits aber auch, seinen Käufern bzw. Abnehmern die Forderungsabtretung an uns unter Angabe der Höhe der Forderung mitzuteilen. Weiters hat der Vorbehaltskäufer durch entsprechende Buchvermerke den Bestand unserer Forderungen anzumerken (“verlängerter Eigentumsvorbehalt”). Die Forderungsabtretung hat ungeachtet des Umstandes zu erfolgen, ob unsere Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung oder Verarbeitung oder ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht nur alle Maßnahmen zu treffen, um die rechtliche Sicherung des Eigentumsvorbehaltes zu bewirken, sondern insbesondere auch den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Uns bleibt es überlassen, im Einzelfall weitergehendere Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt mit dem Besteller zu treffen. Das gleiche gilt für Lieferungen außerhalb des Gel¬tungsbereiches dieser Verkaufsbedingungen, sofern ein Eigentumsvorbehalt bzw. ein verlängerter Eigentumsvorbehalt in dem Land, wo sich die Ware zur Zeit der Geltendmachung befindet, rechtlich möglich ist. Andernfalls ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferer al¬le Rechte zu verschaffen, welche die Gesetzgebung im Land des Lieferers zur Sicherung der Ansprüche vor¬sieht.

9. Verzug des Bestellers:
Gerät der Besteller bei Abzahlungsgeschäften auch nur mit einer der vereinbarten Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, so tritt Terminsverlust bezüglich der gesamten noch aushaftenden Restschuld ein, und es sind uns Verzugszinsen im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen zu vergüten.

10. Rückgaberecht:
Die Stornierung erteilter Aufträge berechtigt uns zur Verrechnung einer Storno- und Manipulationsgebühr. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Für
retournierte Waren wird eine Gutschrift erteilt. Die Rückzahlung von Guthaben ist generell ausgeschlossen. Nur unbeschädigte, trockene, ganze und ungeöffnete Verpackungseinheiten
werden in unser Lager in der Bahnstraße 45, 2604 Theresienfeld zurückgenommen. Für Sonderanfertigungen ist ausnahmelos keine Rückgabe möglich.

11. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht:
Der Besteller erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsgrundlagen:
Als Erfüllungsort für unsere Leistung als auch Gegenleistung wird ausdrücklich der Sitz unseres Unternehmens in Österreich vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.